Gliederungszahl

1210/38–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. GEORGEN AM YBBSFELDE

Ausgabedatum

23.04.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. GEORGEN AM YBBSFELDE

1210/38–0

Kundmachung

32/76

1976-04-23

Blatt 1

Ausgegeben am23.04.1976

Jahrgang 197632. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Februar 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Georgen am Ybbsfelde

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1441/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde St. Georgen am Ybbsfelde, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen.

In einem roten Schild in Gold auf einem ebensolchen Pferde sitzendder heilige Georg, der einen im Schildfuß liegenden silbernen Drachen tötet; die Figur des heiligen Georg belegt mit einem roten, einen silbernen Kirchturm zeigenden Brustschild.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Georgen am Ybbsfelde festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.