Gliederungszahl

1210/39–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WALDKIRCHEN AN DER THAYA

Ausgabedatum

23.04.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WALDKIRCHEN AN DER THAYA

1210/39–0

Kundmachung

33/76

1976-04-23

Blatt 1

Ausgegeben am23.04.1976

Jahrgang 197633. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. März 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. März 1976, GZ. II/1-1552/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya, politischer Bezirk Waidhofen an der Thaya, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein gespaltener Schild, vorne geteilt, oben in Blau eine goldene Lilie, vorne unten in Rot ein silberner Querbalken; hinten in Grün ein schwebendes silbernes rotbedachtes Kirchengebäude mit ebensolchem Turm.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Rot-Grün” genehmigt.