Gliederungszahl

1210/40–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE WIESELBURG

Ausgabedatum

25.06.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE WIESELBURG

1210/40–0

Kundmachung

52/76

1976-06-25

Blatt 1

Ausgegeben am25.06.1976

Jahrgang 197652. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Wieselburg

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ. II/1-1650/6-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Stadtgemeinde Wieselburg, politischer Bezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Querbalken von blau auf schwarz geteilter Schild, der in blauem Feld eine aus der Schildesteilung wachsende, über Eck gestellte, gequaderte silberne bzw. an den vorderen Flächen goldene Burg, mit ebensolchem Turm mit schwarzem Tor und Fenstern, sowie roten Dächern und in seinem schwarzen Feld zwei silberne mit blauem Wellenbalken belegte sich vereinigende Flüsse zeigt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Wieselburg festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Schwarz” genehmigt.