Gliederungszahl

1210/41–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WÜRFLACH

Ausgabedatum

25.06.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WÜRFLACH

1210/41–0

Kundmachung

53/76

1976-06-25

Blatt 1

Ausgegeben am25.06.1976

Jahrgang 197653. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würflach

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ II/1-2119/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Würflach, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen blauen Wellenbalken geteilten goldenen Schild, oben rechts zwei gekreuzte aufrechte blaue Schwerter, oben links ein blauer Wolfskopf, unten eine an einer Ranke hängende grüne Weintraube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Würflach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.