Gliederungszahl

1210/42–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JUDENAU-BAUMGARTEN

Ausgabedatum

25.06.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JUDENAU-BAUMGARTEN

1210/42–0

Kundmachung

54/76

1976-06-25

Blatt 1

Ausgegeben am25.06.1976

Jahrgang 197654. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Judenau-Baumgarten

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ II/1-2190-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Judenau-Baumgarten, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Blau auf Gold geteilter Schild, der im oberen größeren Feld ein dreijochiges silbernes Tor mit einem von Blau auf Silber auf Gold geteilten Schild zeigt und dahinter mit zwei gekreuzten goldenen Rosen belegt ist, der im unteren goldenen Feld von zwei blauen Wellenbalken durchzogen wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Judenau-Baumgarten festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß-Gold” genehmigt.