Gliederungszahl

1210/43–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZ

Ausgabedatum

27.07.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZ

1210/43–0

Kundmachung

67/76

1976-07-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.07.1976

Jahrgang 197667. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Seefeld-Kadolz

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-1479/2-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz, politischer Bezirk Hollabrunn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem von einem naturfarbenen braunen Pfahl durchzogenen grünen Schild eine goldene Weinranke, deren Blätter im Schildeshaupt von einem silbernen Faden getragen werden und von der zwei goldene Trauben herabhängen.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz festgesetzten Gemeindefarben “Grün- Gelb” genehmigt.