Gliederungszahl

1210/44–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NATSCHBACH-LOIPERSBACH

Ausgabedatum

27.07.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NATSCHBACH-LOIPERSBACH

1210/44–0

Kundmachung

68/76

1976-07-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.07.1976

Jahrgang 197668. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Mai 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Natschbach-Loipersbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-2426-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Natschbach-Loipersbach, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem geteilt, oben gespaltenen Schild, vorne in Grün drei goldene Ähren, hinten in Blau ein goldenes Zahnrad, im unteren Feld in Gelb ein blauer Wellenbalken.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Natschbach-Loipersbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.