Gliederungszahl

1210/46–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ARTSTETTEN-PÖBRING

Ausgabedatum

27.07.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ARTSTETTEN-PÖBRING

1210/46–0

Kundmachung

70/76

1976-07-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.07.1976

Jahrgang 197670. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Mai 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Artstetten-Pöbring

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-2433-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Artstetten-Pöbring, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein von Schwarz auf Rot schrägrechts geteilter Schild belegt mit einem nach rechts blickenden goldenen Adler.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Artstetten-Pöbring festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gold-Rot” genehmigt.