Gliederungszahl

1210/47–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSCHLAG

Ausgabedatum

18.08.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSCHLAG

1210/47–0

Kundmachung

79/76

1976-08-18

Blatt 1

Ausgegeben am18.08.1976

Jahrgang 197679. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. Juni 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirchschlag

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juli 1976, GZ. II/1-2672-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Kirchschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild zwei gekreuzte auswärts gewendete silberne Hacken mit schwarzen Stielen, überdeckt von einem aus dem Schildesfuß emporwachsenden vier- bzw. achteckigen goldenen Turm mit schwarzem Fenster”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchschlag festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.