Gliederungszahl

1210/48–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PUCHENSTUBEN

Ausgabedatum

11.03.1977

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PUCHENSTUBEN

1210/48–0

Kundmachung

23/77

1977-03-11

Blatt 1

Ausgegeben am11.03.1977

Jahrgang 197723. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirchschlag

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Februar 1977, GZ II/1-M-434-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Puchenstuben, politischer Bezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem silbernen Schild, unter einem schwarzen Schildeshaupt, eine grüne Buche mit ebensolchem Stamm und Wurzeln; das Schildeshaupt ist belegt mit einem gekreuzten silbernen Bergwerksemblem, Schlegel und Eisen, das von zwei ebenfalls silbernen Pilgermuscheln begleitet wird”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Puchenstuben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Schwarz” genehmigt.