Gliederungszahl

1210/49–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GIESSHÜBL

Ausgabedatum

11.03.1977

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GIESSHÜBL

1210/49–0

Kundmachung

24/77

1977-03-11

Blatt 1

Ausgegeben am11.03.1977

Jahrgang 197724. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gießhübl

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Oktober 1976, GZ II/1-M-355-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Gießhübl, politischer Bezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild über einem im Schildfuß aufragenden schwarzen Dreiberg, vorne in Blau ein silbernes Kreuz, hinten in Gold eine grüne Fichte mit ebensolchem Stamm”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gießhübl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.