Gliederungszahl

1210/52–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPITZENBERG-REIDLING

Ausgabedatum

22.04.1977

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPITZENBERG-REIDLING

1210/52–0

Kundmachung

32/77

1977-04-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.04.1977

Jahrgang 197732. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Sitzenberg-Reidling

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. November 1975, GZ: II/1-M-460-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Sitzenberg-Reidling, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geviertelter Schild, oben rechts in Silber ein rotes Tatzenkreuz, oben links in Blau ein silbernes zweigeschossiges Schloßgebäude mit drei silbernen Türmen, unten rechts in Blau ein silberner rechtsaufwärtsschwimmender Fisch, unten links in Silber drei rote zueinander gewendete Rauten.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Sitzenberg-Reidling festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.