Gliederungszahl

1210/55–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MATZENDORF-HÖLLES

Ausgabedatum

10.08.1977

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MATZENDORF-HÖLLES

1210/55–0

Kundmachung

76/77

1977-08-10

Blatt 1

Ausgegeben am10.08.1977

Jahrgang 197776. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Mai 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Matzendorf-Hölles

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Mai 1977, GZ. II/1-M-500-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Matzendorf-Hölles, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Grün ein aufsteigender silberner Schimmel, rückwärts geteilt, oben in Blau die goldenen Buchstaben M und H turmartig übereinandergestellt, überdeckt mit zwei gekreuzten schwarzen Schlüsseln; unten in Gold ein schwarzes Zahnrad, das ein naturfarbenes Texel umschließt”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Matzendorf-Hölles festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.