Gliederungszahl

1210/57–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUSTADTL A. D. DONAU

Ausgabedatum

21.10.1977

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUSTADTL A. D. DONAU

1210/57–0

Kundmachung

113/77

1977-10-21

Blatt 1

Ausgegeben am21.10.1977

Jahrgang 1977113. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 9. September 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. September 1977, GZ II/1-M-21-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von einem silbernen Wellenbalken durchzogener blauer Schild, belegt mit einer darüberliegenden aus dem Schildesfuß emporwachsenden grünen Fichte, die rechts von einem goldenen Turm mit geschlossenem Tor und links von einem aus einem Felsen wachsenden goldenen Kreuz, beide auf der Schildesteilung stehend, begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.