Gliederungszahl

1210/61–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRAFENSCHLAG

Ausgabedatum

19.04.1978

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRAFENSCHLAG

1210/61–0

Kundmachung

51/78

1978-04-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.04.1978

Jahrgang 197851. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 7. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Grafenschlag

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. März 1978, GZ. II/1-M-542-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Grafenschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Rot auf Blau durch einen aus dem Schildesfuß aufragenden silbernen Pranger mit ebensolcher Kugel und Kette, gespaltener Schild; diesen Pranger begleiten rechts zwei gekreuzte silberne Morgensterne mit naturfarbenen Stielen, links ein goldener Blitz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grafenschlag festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.