Gliederungszahl

1210/62–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBACH

Ausgabedatum

19.04.1978

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBACH

1210/62–0

Kundmachung

52/78

1978-04-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.04.1978

Jahrgang 197852. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. März 1978, GZ. II/1-M-555-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Schönbach, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Feld ein silberner Schräglinks-Wellenbalken, der rechts oben von einem goldenen vierzackigen Stern, links unten von einem goldenen Ring begleitet wird.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.