Gliederungszahl

1210/63–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF

Ausgabedatum

19.04.1978

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF

1210/63–0

Kundmachung

53/78

1978-04-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.04.1978

Jahrgang 197853. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. März 1978, GZ. II/1-M-121-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf, politischer Bezirk Gänserndorf, das, nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem grünen Schild ein silberner Schrägrechtsbalken belegt mit drei goldenen sechszackigen Sternen, der begleitet wird oben links von einem zwiebelbekrönten aus der Schildesteilung wachsenden goldenen Kirchturm, unten rechts von einer goldenen Pflugschar.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Gelb” genehmigt.