Gliederungszahl

1210/64–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE AGGSBACH

Ausgabedatum

30.06.1978

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE AGGSBACH

1210/64–0

Kundmachung

83/78

1978-06-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.06.1978

Jahrgang 197883. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Mai 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Aggsbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1978, II/1-M-212-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Aggsbach, politischer Bezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem goldenen Schild ein blauer Schräglinks-Wellenbalken, der in der oberen Schildhälfte von zwei gekreuzten naturfarbenen Rudern begleitet wird und der in der unteren Schildeshälfte im Schildesfuß einen grünen Dreiberg zeigt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Aggsbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.