Gliederungszahl

1210/65–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NEIDLING

Ausgabedatum

30.06.1978

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NEIDLING

1210/65–0

Kundmachung

84/78

1978-06-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.06.1978

Jahrgang 197884. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. Mai 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gtemeinde Neidling

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. Mai 1978, II/1-M-411-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Neidling, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen von Silber auf Schwarz siebenmal geteilten Pfahl gespaltenen Schild, vorne in Rot eine silberne abwärtsgewendete Spitzschaufel, hinten in Blau eine silberne Infel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Neidling festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.