Gliederungszahl

1210/71–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSSGÖTTFRITZ

Ausgabedatum

27.09.1978

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSSGÖTTFRITZ

1210/71–0

Kundmachung

152/78

1978-09-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.09.1978

Jahrgang 1978152. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. Juli 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großgöttfritz

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1978, II/1-M-541/7-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Großgöttfritz, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild, vorne in Schwarz ein goldener Schräglinks-Balken begleitet von zwei ebensolchen Rauten, hinten in Gold eine grüne Tanne mit ebensolchem Stamm und Wurzeln.”

Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großgöttfritz festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Grün” genehmigt.