Gliederungszahl

1210/76–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERN

Ausgabedatum

26.01.1979

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERN

1210/76–0

Kundmachung

6/79

1979-01-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.01.1979

Jahrgang 19796. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. November 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde St. Andrä-Wördern

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. November 1978, II/1-M-458-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, politischer Bezirk Tulln das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein schrägrechts geteilter Schild, vorne in Blau eine goldene Schiffsmühle über drei silbernen Wellenbalken schwimmend, mit rotem Mühlrad, aus der Schiffsmühle wachsend ein roter Wolf; hinten in Silber eine rote Waage.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.