Gliederungszahl

1210/77–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NÖCHLING

Ausgabedatum

27.04.1979

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NÖCHLING

1210/77–0

Kundmachung

88/79

1979-04-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.04.1979

Jahrgang 197988. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. Februar 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Nöchling

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Februar 1979, II/1-M-278-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Nöchling, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein roter, durch einen silbernen Pfahl gespaltener Schild, belegt mit einem aus grünem Schildesfuß emporwachsenden grünen Laubbaum mit naturfarbenem Stamm.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Nöchling festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.