Gliederungszahl

1210/80–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRÜNAU

Ausgabedatum

29.06.1979

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRÜNAU

1210/80–0

Kundmachung

94/79

1979-06-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.06.1979

Jahrgang 197994. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 3. April 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Grünau

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 1979, II/1-M-397-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Grünau, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein roter Schild, belegt mit einem aufrechtstehenden naturfarbenen Holzhammer, dessen Stiel durch eine dreizackige goldene Krone gezogen ist.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grünau festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gold” genehmigt.