Gliederungszahl

1210/83–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIBERBACH

Ausgabedatum

14.08.1979

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIBERBACH

1210/83–0

Kundmachung

118/79

1979-08-14

Blatt 1

Ausgegeben am14.08.1979

Jahrgang 1979118. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 12. Juni 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Biberbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juni 1979, II/1-M-10-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Biberbach, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Wellenbalken geteilter Schild, oben in Gold ein aus der Schildesteilung wachsender schwarzer rotbewehrter Greif, unten von Blau auf Gold gerautet.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biberbach festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Blau” genehmigt.