Gliederungszahl

1210/85–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BÄRNKOPF

Ausgabedatum

14.08.1979

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BÄRNKOPF

1210/85–0

Kundmachung

120/79

1979-08-14

Blatt 1

Ausgegeben am14.08.1979

Jahrgang 1979120. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 12. Juni 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bärnkopf

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juni 1979, II/1-M-539-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Bärnkopf, Verwaltungsbezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem goldenen Schild im Schildesfuß zwei gekreuzte blaue Hacken mit naturfarbenen Stielen, aus deren Kreuzung eine grüne Tanne emporwächst.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bärnkopf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.