Gliederungszahl

1210/87–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ESCHENAU

Ausgabedatum

13.11.1979

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ESCHENAU

1210/87–0

Kundmachung

162/79

1979-11-13

Blatt 1

Ausgegeben am13.11.1979

Jahrgang 1979162. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. September 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Eschenau

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. September 1979, II/1-M-242-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Eschenau, Verwaltungsbezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild eine aus dem Schildesfuß emporwachsende silberne stilisierte Esche.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Eschenau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.