Gliederungszahl

1210/93–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUTMANNSDORF A. D. LEITHA

Ausgabedatum

25.03.1980

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUTMANNSDORF A. D. LEITHA

1210/93–0

Kundmachung

35/80

1980-03-25

Blatt 1

Ausgegeben am25.03.1980

Jahrgang 198035. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. Jänner 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Trautmannsdorf a. d. Leitha

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. Jänner 1980, II/1-M-83-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Trautmannsdorf, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein blauer Schild, in dessen Grunde sich eine silberne gequaderte einjochige Brücke befindet, über der drei goldene Kronen zwei zu eins gestellt schweben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Trautmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.