Gliederungszahl

1210/95–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTEN

Ausgabedatum

25.03.1980

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTEN

1210/95–0

Kundmachung

37/80

1980-03-25

Blatt 1

Ausgegeben am25.03.1980

Jahrgang 198037. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. Jänner 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Dorfstetten

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Dezember 1979, II/1-M-259/1-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Dorfstetten, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch eine grüne Fichte gespaltener Schild, vorne von Blau auf Gold und hinten von Silber auf Rot neuerlich gespalten.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Dorfstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Grün-Rot” genehmigt.