Gliederungszahl

1210/97–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ECKERTSAU

Ausgabedatum

22.04.1980

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ECKERTSAU

1210/97–0

Kundmachung

44/80

1980-04-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.04.1980

Jahrgang 198044. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 19. Februar 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Eckertsau

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Februar 1980, II/1-M-95/1-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Eckartsau, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem schräglinks geteilten Schild, im oberen schwarzen Feld ein wachsender silberner Löwe, im unteren roten Feld ein weißer Pfahl.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Eckartsau festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Rot” genehmigt.