Gliederungszahl

1210/99–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTEL

Ausgabedatum

27.06.1980

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTEL

1210/99–0

Kundmachung

70/80

1980-06-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.06.1980

Jahrgang 198079. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. April 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 1980, II/1-M-124-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel, Verw. Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem, über einen von drei silbernen Fäden durchzogenen grünen Schildesfuß gespaltenen Schild, vorne in Blau eine goldene Weintraube, hinten in Rot eine silberne Schwurhand.”

Gleichzeitig wurde gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Rot-Grün” genehmigt.