Gliederungszahl

1211/2–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSSRUSSBACH

Ausgabedatum

08.08.1980

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSSRUSSBACH

1211/2–0

Kundmachung

108/80

1980-08-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.08.1980

Jahrgang 1980108. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großrußbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-197-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Großrußbach, Verw. Bezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Silber auf Grün geteilter Schild, oben ein aus der Schildesteilung wachsender roter Wolf, unten zwei gekreuzte silberne Schreibfedern, die von einer goldenen Ähre gebunden werden.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großrußbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.