Gliederungszahl

1211/3–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORF

Ausgabedatum

08.08.1980

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORF

1211/3–0

Kundmachung

109/80

1980-08-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.08.1980

Jahrgang 1980109. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Biedermannsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-331/1-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Biedermannsdorf, Verw. Bezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch eine gestürzte goldene, mit einer blauen Lilie belegte Spitze gespaltener roter Schild.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biedermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.