Gliederungszahl

1211/4–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WEISSENBACH AN DER TRIESTING

Ausgabedatum

26.02.1981

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WEISSENBACH AN DER TRIESTING

1211/4–0

Kundmachung

15/81

1981-02-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.02.1981

Jahrgang 198115. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Dezember 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weißenbach an der Triesting

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1980, Zl. II/1-M-65/2-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-2, der Gemeinde Weißenbach an der Triesting, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehende Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild im Schildesfuß drei silberne Wellenbalken, über denen drei zueinandergekehrte, zwei zu eins gestellte sechseckige goldene Sterne schweben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Weißenbach an der Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Blau-weiß-gelb” genehmigt.