Gliederungszahl

1211/6–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHRATTENBACH

Ausgabedatum

02.04.1981

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHRATTENBACH

1211/6–0

Kundmachung

32/81

1981-04-02

Blatt 1

Ausgegeben am02.04.1981

Jahrgang 198132. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Februar 1981 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schrattenbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1981, II/1-M-377-1981, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-2, der Gemeinde Schrattenbach, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von Blau auf Grün geteilten Schild eine aus der Schildesteilung wachsende silberne Spitze, die mit einer in die untere Schildeshälfte reichenden, wechselnde Farben zeigende Lilie belegt ist.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Schrattenbach festgesetzten Gemeindefarben “blau-weiß-grün” genehmigt.