Gliederungszahl

1211/15–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PRELLENKIRCHEN

Ausgabedatum

08.10.1981

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PRELLENKIRCHEN

1211/15–0

Kundmachung

121/81

1981-10-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.10.1981

Jahrgang 1981121. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. Juni 1981 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Prellenkirchen

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. Juni 1981, II/1-M-79/7-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-2, der Gemeinde Prellenkirchen, Verw. Bez.

Bruck/Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild ein aus dem Schildesfuß wachsender, silberner Turm mit rotem Dach und aufgesetzter Laterne, begleitet rechts von einer goldenen Ähre, links von einer goldenen Weintraube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Prellenkirchen festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.