Gliederungszahl

1211/20–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE KALTENLEUTGEBEN UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

Ausgabedatum

19.03.1982

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE KALTENLEUTGEBEN UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

1211/20–0

Kundmachung

31/82

1982-03-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.03.1982

Jahrgang 198231. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. November 1981 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kaltenleutgeben und die Genehmigung der Gemeindefarben

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-340-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Kaltenleutgeben, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild ein silberner, rot geränderter Schräg-rechts-Wellenbalken, der von einem silbernen drei Früchte tragenden Eichenzweig begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kaltenleutgeben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.