Gliederungszahl

1211/21–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BURGSCHLEINITZ-KÜHNRING

Ausgabedatum

14.05.1982

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BURGSCHLEINITZ-KÜHNRING

1211/21–0

Kundmachung

44/82

1982-05-14

Blatt 1

Ausgegeben am14.05.1982

Jahrgang 198244. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 30. März 1982 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben an die Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. März 1982, II/1-M-175/1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring, Verwaltungsbezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild oben Blau, unten im goldenen Feld vier schwarze Balken, belegt mit einem silbernen rotbewehrten Adler.”

Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Schwarz” genehmigt.