Gliederungszahl

1211/22–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENNSDORF

Ausgabedatum

14.05.1982

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENNSDORF

1211/22–0

Kundmachung

45/82

1982-05-14

Blatt 1

Ausgegeben am14.05.1982

Jahrgang 198245. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. März 1982 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben an die Gemeinde Ennsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. März 1982, II/1-M-11/1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ennsdorf, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben in Blau zwei goldene rechtsgewendete Adler, unten neuerlich von Silber auf Rot geteilt.”

Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ennsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.