Gliederungszahl

1211/27–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE HOCHLEITHEN UND GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

Ausgabedatum

11.06.1982

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE HOCHLEITHEN UND GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

1211/27–0

Kundmachung

66/82

1982-06-11

Blatt 1

Ausgegeben am11.06.1982

Jahrgang 198266. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 11. Mai 1982 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hochleithen und Genehmigung der Gemeindefarben

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Mai 1982, II/1-M-312/4-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Hochleithen, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild vorne in Rot eine aus der Schildesteilung wachsende halbe silberne Kruke, hinten in Blau drei linear gestellte, aus dem Schildesfuß emporsteigende goldene Ähren.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochleithen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.