Gliederungszahl

1211/32–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE DUNKELSTEINERWALD UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

Ausgabedatum

03.12.1982

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE DUNKELSTEINERWALD UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN

1211/32–0

Kundmachung

118/82

1982-12-03

Blatt 1

Ausgegeben am03.12.1982

Jahrgang 1982118. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 30. Juni 1982 über die Verleihung eines Wappens an die Marktgemeinde Dunkelsteinerwald und die Genehmigung der Gemeindefarben

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juni 1982, II/1-M-260-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem, über einen grünen drei Spitzen zeigenden Schildesfuß, von Rot auf Silber geteilten Schild, vorne ein silbernes Tatzenkreuz, hinten ein grüner Nadelbaum.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Dunkelsteinerwald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.