Gliederungszahl

1211/40–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORF

Ausgabedatum

11.03.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORF

1211/40–0

Kundmachung

25/83

1983-03-11

Blatt 1

Ausgegeben am11.03.1983

Jahrgang 198325. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Groß-Engersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-307-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Groß-Engersdorf, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild eine silberne Lyra, die im Schildesfuß von zwei goldenen Ähren umgeben ist und über der an einem goldenen Faden zwei blättertragende goldene Weintrauben hängen.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Groß-Engersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.