Gliederungszahl

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Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN DER GEMEINDE HÖFLEIN, VERWALTUNGSBEZIRK BRUCK AN DER LEITHA

Ausgabedatum

29.04.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN DER GEMEINDE HÖFLEIN, VERWALTUNGSBEZIRK BRUCK AN DER LEITHA

1211/44–0

Kundmachung

50/83

1983-04-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.04.1983

Jahrgang 198350. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. März 1983 über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben der Gemeinde Höflein, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. März 1983, II/1-M-74-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Höflein, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem blauen Schild unter einem silbernen, mit drei blauen Lilien belegten Schildeshaupt, ein aus dem Schildesfuß wachsender silberner Kirchturm mit drei schwarzen gotischen Fenstern.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Höflein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.