Gliederungszahl

1211/45–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS GERUNGS

Ausgabedatum

30.06.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS GERUNGS

1211/45–0

Kundmachung

76/83

1983-06-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.06.1983

Jahrgang 198376. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 12. April 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Groß Gerungs

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. April 1983, II/1-M-543/4-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Groß Gerungs, Verwaltungsbezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch drei blaue Wellenfäden geteilten goldenen Schild, oben über der Schildesteilung schwebend ein grünes Majuskel-M, unten aus einem im Schildesfuß befindlichen Dreiberg emporwachsend drei grüne Fichten.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Groß Gerungs festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.