Gliederungszahl

1211/46–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RAUCHENWARTH

Ausgabedatum

30.06.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RAUCHENWARTH

1211/46–0

Kundmachung

77/83

1983-06-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.06.1983

Jahrgang 198377. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 26. April 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rauchenwarth

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. April 1983, II/1-M-531-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Rauchenwarth, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Wellenfaden gespaltener Schild, vorne in Blau ein gequaderter, zinnenbekrönter, naturfarbener, silberner Wachturm, aus dem naturfarbener, silberner Rauch aufsteigt; hinten in Grün zwei aus dem Schildesfuß wachsende goldene Ähren, die von einem geflochtenen goldenen Korb überdeckt werden.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Rauchenwarth festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.