Gliederungszahl

1211/25–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES WAPPENS UND DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE RABENSTEIN AN DER PIELACH

Ausgabedatum

13.07.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES WAPPENS UND DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE RABENSTEIN AN DER PIELACH

1211/25–0

Kundmachung

83/83

1983-07-13

Blatt 1

Ausgegeben am13.07.1983

Jahrgang 198383. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 10. Mai 1983 über die Änderung des Wappens und der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Mai 1983, II/1-M-419/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot ein silberner Balken, begleitet von einem linken silbernen Obereck, hinten in Gold auf naturfarbenem Felsen ein schwarzer Rabe.”

h diese Verteilung wird das mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 14. April 1982, II/1-M-419-82, verliehene Gemeindewappen verbessert.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Rabenstein an der Pielach neu festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb” genehmigt.