Gliederungszahl

1211/48–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LEOBENDORF

Ausgabedatum

13.07.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LEOBENDORF

1211/48–0

Kundmachung

84/83

1983-07-13

Blatt 1

Ausgegeben am13.07.1983

Jahrgang 198384. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 31. Mai 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leobendorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. Mai 1983, II/1-204/4-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Leobendorf, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Grün ein aufrechter bewehrter silberner Greif, hinten in Gold ein schwarzes Zahnrad, das von einem blauen Wellenbalken überdeckt wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Leobendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.