Gliederungszahl

1211/50–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE STRATZING-DROSS

Ausgabedatum

09.08.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE STRATZING-DROSS

1211/50–0

Kundmachung

103/83

1983-08-09

Blatt 1

Ausgegeben am09.08.1983

Jahrgang 1983103. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. Juni 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stratzing-Droß

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Juni 1983, II/1-M-238/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Stratzing-Droß, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein blauer Schild, in dem eine aus Quadersteinen erbaute silberne Mauer, mit fünf Zinnen und einem offenen, ein goldenes Fallgitter zeigendem Tor, über dem ein rotsilbernroter Bindenschild schwebt; hinter der Mauer stehen zwei runde flachgedeckte silberne Türme mit drei Fenstern, zwei zu eins gestellt. Im blauen Feld, drei die Türme begleitende, zueinander gekehrte goldene Lilien.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Stratzing-Droß festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.