Gliederungszahl

1211/53–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING

Ausgabedatum

14.10.1983

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING

1211/53–0

Kundmachung

123/83

1983-10-14

Blatt 1

Ausgegeben am14.10.1983

Jahrgang 1983123. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 5. Juli 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altenmarkt an der Triesting

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juli 1983, II/1-M-40/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem, durch einen von Rot auf Silber zinnengeteilten Balken geteilten Schild, oben in Silber fünf zentral aus der Schildesteilung wachsende grüne Eichenblätter, unten in Rot drei silberne Schrägrechtsbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.