Gliederungszahl

3505/2–0

Titel

VERORDNUNG ÜBER DAS KURATORIUM DER INTERESSE- VERTRETUNG DER NÖ FAMILIEN

Ausgabedatum

19.04.1984

VERORDNUNG ÜBER DAS KURATORIUM DER INTERESSE- VERTRETUNG DER NÖ FAMILIEN

3505/2–0

Verordnung

38/84

1984-04-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.04.1984

Jahrgang 198438. Stück

Verordnung der NÖ Landesregierung vom 13. März 1984 über das Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familien

Niederösterreichische LandesregierungLandesratProkop

Auf Grund des § 11 Abs. 3 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505–0, wird verordnet:

Folgende Organisationen erfüllen die Voraussetzungen, dem Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familien anzugehören:

Caritas der Diözese St. Pölten,

Caritas der Erzdiözese Wien,

Handelskammer Niederösterreich,

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich,

Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich,

Landesverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen von Wien und Niederösterreich,

Lebenshilfe Niederösterreich,

NÖ Hilfswerk,

Niederösterreichische Initiative für das familienbedürftige Kind,

Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer,

NÖ Landesverband der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen,

NÖ Volkshilfe,

Österreichisches Kinderrettungswerk, Landesverband NÖ,

Land NÖ Gemeindevertreter der ÖVP,

Land sozialistischer Gemeindevertreter in Niederösterreich.