Gliederungszahl

1211/59–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. OSWALD

Ausgabedatum

10.07.1984

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. OSWALD

1211/59–0

Kundmachung

56/84

1984-07-10

Blatt 1

Ausgegeben am10.07.1984

Jahrgang 198456. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Oswald

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juni 1984, II/1-M-288/1-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 der Gemeinde St. Oswald, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen roten Schräglinksbalken geteilter goldener Schild, belegt mit einem schwarzen Raben, der in seinem Schnabel einen silbernen Ring und in seinen Fängen ein silbernes Tatzenkreuz hält.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Oswald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Schwarz” genehmigt.